Befristeter Arbeitsvertrag

Immer wieder kommt es vor, dass Mandanten ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einen sog. befristeten Arbeitsvertrag vorlegen und fragen, was dies denn genau für sie bedeute. In großen Städten wie Hamburg bekommen insbesondere nicht wenige Berufseinsteiger zunächst einen befristeten Vertrag.

Wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, bedeutet dies üblicherweise, dass Ihr Arbeitsverhältnis automatisch durch Zeitablauf beendet ist, sobald der vereinbarte Zeitpunkt gekommen ist. Einer gesonderten Kündigung bedarf es dann nicht mehr.

Befristete Arbeitsverhältnisse sind bis zu ihrem Ablauf eigentlich nicht ordentlich kündbar. Jedoch kann arbeitsvertraglich auch etwas anderes vorgesehen sein. Auch eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich.

Man kann befristeten Arbeitsverhältnissen unterscheiden zwischen Zeitbefristung (das Ob und Wann steht fest), der Zweckbefristung (z.B. bei einer Schwangerschaftsvertretung) und sog. auflösender Bedingung.

Die Möglichkeit Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist in dem Gesetzt über Teilzeitarbeit und befristete Arbeit, auch „Teilzeit- und Befristungsgesetz“ (TzBfG) genannt, vorgesehen.

Nicht jede Befristung ist dabei wirksam. Es müssen stets bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrages stets der Schriftform (§ 14 IV TzBfG). Im Teilzeit- und Befristungsgesetz werden Möglichkeiten der Befristung genannt. So kann eine Befristung mit Sachgrund erfolgen, etwa wenn der betriebliche Bedarf an einer Arbeitsleistung nur vorübergehend bestand. Aber auch die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist nach dem TzBfG für einen bestimmten Zeitraum möglich.

Gegen die Befristung eines Arbeitsverhältnisses kann man sich mit einer sog. Entfristungsklage zur Wehr setzen. Wenn Sie Fragen zum Thema befristeter Arbeitsverträge haben, wenden Sie sich gerne die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft in Hamburg. Wir helfen Ihnen gerne weiter.